1. Präambel
Der Begriff der Qualität ist erst in den letzten Jahren durch die Gesetzesänderung in die Sozialarbeit eingebracht worden. Doch die Reflektion über unsere Arbeit mit dem Ziel, die Qualität der Arbeit zu verbessern und die Arbeit mit Menschen transparent zu machen, war für uns schon immer von großer Bedeutung. Im Rahmen der Qualitätssicherung wollen wir diesen Prozess systematischer angehen.
Deshalb erstellen wir ein Qualitätshandbuch. In diesem Handbuch werden im ersten Teil die übergreifenden Aspekte der Qualität der Lebenshilfe Miesbach beschrieben.
Dazu gehören:
- Das Grundsatzprogramm
- Die Satzung
- Die Organisationsmatrix
- Allgemeine Kriterien, die die Arbeit der Lebenshilfe besonders kennzeichnen. Hier ist auch Platz für die Leitlinien.
Es gibt im Handbuch einrichtungsspezifische Teile und übergreifende Teile für die Gesamt-Lebenshilfe.
In den einrichtungsspezifischen Teilen sind die speziellen Aspekte für jede Einrichtung dargelegt sowie die jeweilige Organisationsmatrix und die Stellenbeschreibungen.
2. Allgemeine Definition von Qualität
Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgesetzter und vorausgesetzter Erfordernisse beziehen.
Qualitätsmanagement bedeutet dann:
- Zuerst die (Festlegung) Definition (Vorstellung) von Qualität in der speziellen Arbeit
- Wie kann dieser Zustand erreicht werden?
- Wie kann Qualitätsentwicklung überprüft werden?
- In welchen Abständen wird diese Vorstellung überprüft, d.h. am IST-Stand wird ein Sollabgleich durchgeführt?
Diese Qualität kann man in drei Bereiche einteilen:
Strukturqualität - Prozessqualität - Ergebnisqualität
Die Strukturqualität befasst sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für das Erbringen der Dienstleistung (sachliche, räumliche, personelle Ausstattung).
Die Prozessqualität befasst sich mit der Art und Weise, wie die Leistung erbracht wird. Diese Qualität spielt gerade in der Arbeit mit Menschen, die die Dienstleistung empfangen, eine herausragende Rolle.
Bei der Ergebnisqualität geht es um den Grad der Übereinstimmung des gesetzten Qualitätsstandards mit dem Resultat der erbrachten Leistungen und damit besonders um die Zufriedenheit der Leistungsempfänger.
3. Qualität als ständiger Prozess
Qualität kann im Dienstleistungsbereich nicht einfach festgelegt werden. Qualität ist keine Funktion an sich, sondern ein sich immer weiter entwickelnder und entstehender Prozess. An der Qualitätsentwicklung, am Qualitätsmanagement sind alle beteiligt, die von den Einrichtungen betreut werden (Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie deren Angehörige).
Alle Mitarbeiter der Lebenshilfe haben mit ihrer Arbeit, ihrem Engagement und ihren Wertvorstellungen einen entscheidenden Anteil an der Qualität der Arbeit der Einrichtungen.
Beteiligt ist besonders die Vorstandschaft, denn sie legt die Richtlinien fest und. Sie prägt die Ziele und Wertvorstellungen der Lebenshilfe. Beteiligt sind die Kostenträger und Gesetzgeber. Beteiligt ist die Gesellschaft und die Umgebung, in der sich die Einrichtung befindet.
4. Qualitätsziele
Ein wichtiges Qualitätsziel ist die Zufriedenheit der betreuten Menschen. Wir wollen nicht von Kunden sprechen, da sich bei unserer Leitbildtagung die Eltern und auch die behinderten Mitmenschen stark gewehrt haben, als Kunden verstanden zu werden. Sie fühlen sich als Teil der Lebenshilfe und nicht als Kunden. Das war ein wichtiges Ergebnis unserer Leitbildtagung. Deshalb wollen wir dieses Ergebnis auch nicht verändern, indem wir Eltern und Betreute auf den Kundenstatus reduzieren.
Förderung:
Ziel der Lebenshilfearbeit ist es, Menschen die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, zu unterstützen und zu fördern, dass sie ihre Fähigkeiten so gut wie möglich entwickeln und so selbstbestimmt und unabhängig wie möglich leben können, unabhängig von der Schwere der Behinderung.
Effektivität und Effizienz:
Wir wollen dafür sorgen, dass wir in unseren Einrichtungen effektiv und effizient arbeiten. Unter Effizienz verstehen wir, dass die eingesetzten Mittel den Betreuten zugute kommen. Wir müssen Schwachstellen herausfinden und unsere Arbeit immer wieder den inhaltlichen wie auch den finanziellen Anforderungen anpassen.
Öffentlichkeitsarbeit
Jeder an der Lebenshilfe Beteiligte, sei er Betreuter, Mitarbeiter ehrenamtlich oder hauptamtlich oder Mitglied, ist ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit. So wie er sich in der Öffentlichkeit präsentiert, wird die Lebenshilfe verstanden.
Innerhalb der Lebenshilfe sollen alle notwendigen Informationen schnell und rechtzeitig allen Eltern und Mitarbeitern transparent und umfassend vermittelt werden. Das bedeutet auch regelmäßige Information über gesetzliche Regelungen (Pflegegeld, andere Sozialleistungen sowie arbeitsrechtliche Regelungen usw.).
Als Interessenvertreter der Betreuten ist es unsere Aufgabe der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf individuelle Maßnahmen haben und auf soviel Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit wie möglich und soviel Hilfestellung wie nötig.
In der Öffentlichkeitsarbeit ist besonders wichtig
- den Anspruch auf Integration und Zusammenleben zu fördern
- Alters- und Kulturangemessenheit einzufordern
- partnerschaftliches Zusammenleben anzustreben
- die Rechte der Behinderten immer wieder einzufordern und deutlich zu machen, dass Menschen mit Behinderung Menschen und Mitmenschen sind wie alle anderen Menschen auch und dass sie die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten haben.
Ziel ist eine hohe Transparenz der Lebenshilfearbeit. Die Einrichtungen sind um eine selbstverständliche Nachbarschaft bemüht und ist offen für Anregungen und Interessen aus der Umgebung.
Kommunikation:
Ein hohes Maß an Information und Kommunikation ist für gute Arbeit unabdingbar. Alle sind in den Informationsfluss einzubeziehen. Nur so können wir gut zusammenarbeiten und optimal die Möglichkeiten, die wir haben, nutzen.
5. Organisationsziele
a) Als Leitziele für die Arbeit lehnen wir uns an das Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe an
b) Organisationsziele gemäß der Satzung der Lebenshilfe KV Miesbach e.V.
- Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Behinderte aller Altersstufen bedeutet. Dazu gehören z.B. Sonderkindergärten, Bildungseinrichtungen für Kinder im schulischen Alter, Anlernwerkstätten, Werkstätten für Behinderte und Wohnheime. Der Verein kann solche Einrichtungen selbst schaffen oder deren Gründung und Bestand unterstützen.
- Der Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis der Öffentlichkeit gegenüber den besonderen Problemen der Behinderten werben. Soweit es sich um überörtlich wirksame Aktionen handelt, werden diese vorher über den Landesverband mit der Bundesvereinigung besprochen.
- Der Verein legt Wert auf enge Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten und kirchlichen sowie wissenschaftlichen Organisationen, die den Zielen des Vereins förderlich sein können.
- Der Verein betrachtet es als seine Aufgabe, in seinem Wirkungsbereich den Zusammenschluss der Eltern und Freunde Behinderter anzuregen und zu beraten.
c) Leitsatz aus der Organisationsmatrix´
Allen in der Lebenshilfe Kreisvereinigung Miesbach e.V. tätigen Personen sollte bewusst sein, dass ihr eigentlicher Auftraggeber der Mensch mit Behinderung ist. Er sollte nicht nur Objekt unserer wie auch immer gut gemeinten Zuwendung und Arbeit sein, sondern letztlich Subjekt an dessen Interessen und Wünschen wir alle unsere Bemühungen auszurichten haben.
Zusammenfassend aus dem Grundsatzprogramm, den Zielen der Satzung und dem Leitsatz der Matrix ergibt sich folgendes, übergreifendes Lebenshilfeziel:
Ziel ist es, Menschen mit Behinderung gleich welchen Alters, oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und deren Angehörigen Angebote zu einem selbstbestimmten Leben und selbstverständlichen Miteinander zu machen.
6. Angebote
Diese Organisationsziele versucht die Lebenshilfe durch die Tätigkeiten in den einzelnen Einrichtungen umzusetzen.
Frühförderung
Hier werden Kinder mit Entwicklungsproblemen von Geburt an bis zur Einschulung ambulant und mobil betreut. Die Kinder und deren Familien erhalten Hilfestellung, um in der Gesellschaft ihren angemessenen Platz zu finden und um sich entsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten entwickeln zu können.
Heilpädagogische Tagesstätte
In der Heilpädagogischen Tagesstätte erhalten Vorschul- und Schulkinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder Kinder mit Behinderung teilstationäre Hilfestellung, um ein Leben so normal und selbstbestimmt wie möglich führen und ihre individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten entwickeln zu können.
Heilpädagogisches Kinderheim
Unser Heilpädagogisches Kinderheim bietet Kindern mit schweren Behinderungen ein Zuhause. In diesem Zuhause werden Kinder in ihrer Gesamtpersönlichkeit aufgenommen und unterstützt.
Offene Behindertenarbeit
Unsere Offene Behindertenarbeit ist Anlaufstelle für alle Menschen mit Behinderung. Sie gibt ambulant und mobil individuelle Hilfestellung und ist zum anderen auch eine Anlaufstelle für Beratung in Behindertenfragen. Gerade in der Offenen Behindertenarbeit ist die Förderung der Integration ein besonders wichtiger Aspekt.
7. Leitlinien
Um die Leitlinien der Lebenshilfe Miesbach zu beschreiben, orientieren wir uns am LEWO-Instrument von Prof. Schwarte. Wir versuchen dieses Instrument der Lebenshilfearbeit anzupassen.
- Bedürfnisorientierung, Selbstbestimmung, Individualisierung
Zentrale Leitlinie unserer Arbeit ist die Bedürfnisorientierung. Dazu gehört die Selbstbestimmung. Hauptschwerpunkt ist die Förderung der Autonomie des Einzelnen. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen ist das besonders wichtig. Um diese Leitlinie umzusetzen, orientieren wir uns an dem Prinzip der Individualisierung. Ziel ist es, auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und die Hilfen und Angebote an die Bedürfnisse des einzelnen Menschen anzupassen.
- Integration, Alters- und Kulturangemessenheit
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Förderung der Integration, des Annehmens, des Zusammenlebens. Alters- und Kulturangemessenheit sowie Förderung des Ansehens sind wichtige Bestandteile der Integration.
Unter Kulturangemessenheit verstehen wir das Akzeptieren der unterschiedlichen religiösen und kulturellen Lebensweisen (z.B. keine Schweinefleisch für türkische Kinder).
Ziel ist, die Angebote passend zu machen an die individuellen Bedürfnisse. Gleichzeitig sind diese abzustimmen auf die Normen und Werte, die unser Zusammenleben prägen.
- Partnerschaftlichkeit
Partnerschaftlichkeit meint einmal Partnerschaftlichkeit zwischen den Betreuten und den Mitarbeitern sowie zwischen den Mitarbeitern, zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und zwischen allen an der Lebenshilfe Beteiligten. Die Lebenshilfe als Elternvereinigung legt besonders großen Wert auf die Mitwirkung der Betroffenen in allen Bereichen.
- Förderung der Kompetenz
Bei der Förderung der Kompetenz arbeiten wir entwicklungs- und systemorientiert. Wir setzen an der jeweiligen individuellen Entwicklung an, um die Kompetenz zu erweitern. Dazu gehört es auch, das Rollenbild des Einzelnen sicherzustellen, dem Einzelnen mehr Möglichkeit zu geben, Anforderungen von unterschiedlichen Rollen zu bewältigen, um sich individuell entwickeln zu können. Systemorientierung bedeutet, jeder Mensch ist ein lernendes, sich selbst entwickelndes Wesen, das sich in ständiger Interaktion mit seiner Umwelt in seinem Umfeld entwickelt. Es ist ein gleichzeitiger Entwicklungsprozess von Person und Umfeld.
- Rechte und Schutz
Die Berücksichtigung der besonderen Verletzlichkeit des Einzelnen, besonders auch für die Menschen, die aufgrund schwerer Beeinträchtigung Hilfestellung brauchen, ist zentral. Es ist eine Aufgabe, ihnen Schutz zu geben und hilfreich zu sein, dass sie ihre Rechte als Mitmenschen verwirklichen können. Die Würde des Menschen, auch des Menschen mit schwerster Behinderung, ist unantastbar.
8. Allgemeine Führungskonzeption
Bei unserer Führungskonzeption ist die Notwendigkeit der Partnerschaftlichkeit und das Zusammenwirken aller Beteiligten unabdingbar. Das ist nur möglich durch eine klare Organisationsstruktur der Gesamtlebenshilfe und der Einrichtungen mit klaren Verantwortungsbereichen.
In den einzelnen Einrichtungen gibt es jeweils einen Leiter. In den Unterbereichen, seien es Gruppen oder Teilbereiche, gibt es jeweils einen Gruppenleiter. Die Leiter haben die Aufgabe sicherzustellen, dass alle Beteiligten zusammenwirken und sich einbringen können, um die Ziele der Lebenshilfe zu erreichen. Alle orientieren sich dabei an den gemeinsam erarbeiteten Zielbestimmungen.
Als Führungsinstrument für die Gesamtlebenshilfe gibt es das Leitungsteam. Das Leitungsteam setzt sich zusammen aus den Einrichtungsleitern sowie dem Leiter der Verwaltung und dem inhaltlichen Leiter der Lebenshilfe. Wenn es einen Betriebsrat gibt, sollte dieser im Leitungsteam vertreten sein.
Im Leitungsteam versucht man, gemeinsam die Aufgaben der Lebenshilfe zu bestimmen, zu strukturieren und die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Einrichtungen zu berücksichtigen. Es gilt, die Möglichkeiten aufgrund des finanziellen Rahmens so auszuloten, dass sie für die Menschen mit Behinderung, am sinnvollsten genutzt werden können.
Die Verantwortung für alle Belange der Lebenshilfe liegt bei der gewählten, ehrenamtlichen Vorstandschaft. Diese Vorstandschaft vertraut dem inhaltlichen Leiter, arbeitet vertrauensvoll mit ihm zusammen und trifft sich in regelmäßigen Abständen (1 oder 2 x im Jahr) mit dem Leitungsteam, um die Zukunftsperspektiven und Möglichkeiten der Lebenshilfe zu besprechen.
Diese Struktur soll eine breite Beteiligung ermöglichen und zugleich Klarheit und Transparenz bieten, um schnell Entscheidungen treffen zu können.
Um diese Führungskonzeption durchzusetzen, bedarf es eines hohen Standards an Kommunikation und an kommunikativen Fähigkeiten. Die Leiter der Einrichtungen, auch die Gruppenleiter und besonders der Leiter der Gesamteinrichtung, sind verpflichtet zu kommunizieren.
Alles Wesentliche ist transparent darzulegen und klar zu strukturieren, so dass die Einzelnen sich im Rahmen Ihrer Verantwortung beteiligen können. Um diese Führungskonzeption mit dem hohen Maß an Kommunikation positiv umsetzen zu können, ist es wichtig für alle Einrichtungen exakte Stellenbeschreibungen zu erarbeiten, die den besonderen Bedürfnissen der Einrichtungen entsprechen und die Verantwortung klar regeln.
Zur Verbesserung der Kommunikation sind regelmäßige Fortbildungen der Leitungspersonen immer wieder notwendig.
9. Übergreifende Qualitätssicherungsaufgaben
Um die Ziele der Gesamteinrichtung gemäß den Leitlinien und gemäß den organisatorischen und strukturellen Vorgaben zu verwirklichen, sind folgende regelmäßige Umsetzungen für alle Einrichtungen in der Lebenshilfe gemeinsam mit der Vorstandschaft festgelegt.
- Das regelmäßige Erscheinen unseres Info-Heftes zweimal im Jahr in Zusammenarbeit aller Einrichtungen, gemeinsam mit der Vorstandschaft und interessierten Eltern.
- Die Zusammensetzung der Qualitätszirkel mit Beteiligung der Eltern.
- Die Leitbildtagung wird nach genauer Erstellung der Leitlinien fortgesetzt.
Zur Präsentation in der Öffentlichkeit sind weitere gemeinsame, einrichtungsübergreifende Aktivitäten, wie Feste, Info-Stände usw. geplant.
Außerdem muss die Lebenshilfe in allen fachspezifischen, regionalen und überregionalen Gremien, wo es um die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung geht, beteiligt sein. Zum anderen bemühen sich alle Einrichtungen um Vernetzung mit im Landkreis angebotenen Diensten, die ähnliche Aufgaben haben.
Notwendig, um diese Leitlinien umzusetzen, ist auch die Sicherung des finanziellen Rahmens, gemäß den Aufgaben und Zielen der Lebenshilfe.
